Web-TV, IPTV °°° Street-Art, Street-Life
Wie das neue Medienportal MEEDIA heute die Pintausgabe der Süddeutschen Zeitung zitiert, müssen die Betreiber von Web-TV in Bayern ab August Lizenzgebühren zahlen. Demnach müssen Web-TV-Anbieter mit mehr als 500 Zugriffen „pro Live-Stream-Angebot“ eine Lizenz beantragen. Bei mehr als 10.000 Zugriffen würde „ein Organisationsverfahren wie bei einem normalen Kabelprogramm“ eingeleitet.
Hintergrund: Vor einigen Monaten legte die „Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorschlag der Landesmedienanstalten fest, dass ein Web-TV-Angebot, welches in der Lage sei, potentiell mehr als 500 Zugriffe gleichzeitig zu erlauben, als Rundfunkangebot einzustufen.
Fragen, Fragen, Fragen…
Was ich mich seither frage, ist, ob StreetLightsTV somit offiziell als Rundfunkangebot einzustufen wäre und damit nun auch eine Web-TV-Lizenz beantragen müsste, wenn die Videos von Bayern aus ins Internet eingespeist werden würden?! Denn: Potentiell sollte es durchaus möglich sein, dass unsere Videos, die ja bei Sevenload gehostet werden, von 500 Usern zeitgleich abgerufen werden.
Oder gilt diese Regelung nur für den technischen Anbieter selbst, in diesem Fall also für Sevenload als Hoster?! Fragen über Fragen, für die ich in den vergangenen Monaten leider noch keine wirklich zufriedenstellenden Antworten gefunden habe…